DIe untere Aufsichtsbehörde verpflichtete nun den Staat Th~rgau, dem Labhart für die Benutzung seines Der Entscheid, wodurch eine kantonale Aufsichtsbehörde den Bur~aus eme Entschädigung von 250 Fr. 'Zu bezahlen. Staat verpflichtet, dem Stellvertreter eines Betreibungsbeamten oder an seiner Stelle demjenigen, der ihm ein DIesen Entscheid zog der Regierungsrat des Kantons Bureau zur Verfügung gestellt hat, eine Bureauentschädi- Thurgau weiter an die obere kantonale Aufsichtsbehörde gung zu bezahlen, unterliegt der Weiterziehung an das mit dem Gesuch, der Entscheid sei aufzuheben.