des .lta.ntoDB 'l'hurgau. DIe untere Aufsichtsbehörde verpflichtete nun den Staat Th~rgau, dem Labhart für die Benutzung seines Der Entscheid, wodurch eine kantonale Aufsichtsbehörde den Bur~aus eme Entschädigung von 250 Fr. 'Zu bezahlen.