Sie muss also, falls ein Dritter Frist zur Klageerhebung anzusetzen. das beschränkte dingliche Recht bestreitet, gegen ihn D. - Diese Entscheidung hat nunmehr der Rekurrent klagen und kann sich nicht auf ihren Besitz berufen, wenn an das Bundesgericht weitergezogen mit dem Be- sie ihn nach ihrer eigenen Erklärung nur im Sinne eines gehren, sieaufzuheben und den Beschwerdeantrag zuzu- solchen Rechtes, nicht als Eigentümerin ausübt und wenn sprechen.