der .allerdings - aber auch bloss - den Normalfall des besondere Formen für das Verfahren aufzustellen, liegt Art. 242 bilde. Sodann sei das Pfandrecht ein Massa- hier so wenig vor, als im Falle, wo die Masse eine bestriaktivum, das sich im Gewahrsam der Masse befinde und tene Forderung des Gemeinschuldners geltend zu machen unter solchen Umständen habe die Konkursverwaltung hat. Hier wie dort kann ihre Rechtsstellung nur die des entweder den Herausgabeanspruch anzuerkennen oder Gemeinschuldners sein. Sie muss also, falls ein Dritter Frist zur Klageerhebung anzusetzen.