106 des Pfändungsverfahrens, durch waltung habe darauf klagend vorzugehen, während sie den eine rasche Feststellung des Pfändungspfandrechtes durch die Anwendung von Art. 242 den Rekurrenten in an den in Gewahrsam des Schuldners befindlichen Gedie Klägerrolle drängen wolle. genständen erreicht werden soll. Damit nun der Art. 242 C. - Die kantonale Aufsichtsbehörde hat die Be- anwendbar sei, muss nach dem Gesagten die Masse am schwerde 3m 12. März 1915 als unbegründet abgewiesen. Gegenstand ein Beschlagsrecht und in die sem Sinne