Er macht geltend, es handle sich um durch, dass sie den Dritten durch Ansetzung ein~r Klagkeinen Streit um Eigentum und der Art. 242 treffe daher frist zwingen kann, den von ihm behaupteten, das nicht zu. Die Konkursverwaltung müsse vielmehr Be- Beschlagsrecht ausschliessenden Anspruch geltend zu treibung auf Faustpfandverwertung einleiten, dann könne machen. Insofern entspricht der Art. 242 im Konkurs-. der Rekurrent Recht vorschlagen und die Konkursver- verfahren dem Art. 106 des Pfändungsverfahrens, durch waltung habe darauf klagend vorzugehen, während sie den eine rasche Feststellung des Pfändungspfandrechtes durch die Anwendung von Art.