Er soll der Konkursverwaltung ermöglich~n, das seines Herausgabeanspruches an. Beschlagsrecht an den in ihrem Gewahrsam befindlichen B. - Gegen diese Verfügung erhob der Rekurrent Massegegenständen gegenüber Dritten, die es bestreiten, Beschwerde, mit dem Begehren, die Anwendung des unter Wahrung des Vorteils ihrer Besitzesstellung ohne Art. 242 als unzulässig zu erklären und die Fristanset- Verzögerung zur Anerkennung zu bringen und zwar dazung aufzuheben. Er macht geltend, es handle sich um durch, dass sie den Dritten durch Ansetzung ein~r Klagkeinen Streit um Eigentum und der Art.