spe7:!fIziert worden seien, da, im Gegensatz zu dem in AS 110 III N° 29 abgedruckten Falle, die Rekurrentin A. - Die BankfIrma Eduard Dukas & Oe in Basel zur Auskunftserteilung darüber, ob und welche Sachen stand mit dem Rekurrenten Greco in Gt.schäftsverbinder Arrestschuldnerin sie in VerWahrung habe, vom Be- dung. Zur Sicherheit der Forderungen aus diesem Gestreibungsamt nicht aufgefordert worden ist ; schäftsverkehr hatte sie sich vom Rekurrenten verschiedass die Arrestierung aller bei der Rekurrentin auf dene ihm gehörendf' Wertschriften (einen StammanteiJ der