17 SchKG N. 2) ; Art. 242 S ch KG: Er ist nicht anwendbar auf Sachen an dass im vorliegenden Falle lediglich die Frage sheitig denen die Masse Pfandrecht zu Gunsten von M;sseist, ob die Arrestgegenstände im Arrestbefehl genügend forderungen beansprucht,namentlich wenn nicht das Pfandrecht als solches, sondern nur die Forderung bestritten wird. I