rent bestritt diesen Anspruch, mit der Begründung, dass dass aber die Rekurrentin kein rechtlich geschütztes eine Forderung gegen ihn nie entstanden sei odt'r ihr doch Interesse daran hat, dass eine solche Ueberdeckung nicht die Einrede des Spieles entgegenstehe. Aus diesen Grünstattfinde, sondern nur verlangen kann, dass ihr die den verneinte er auch der Bestand des Pfandrechtes und arrestierten Objekte genau bezeichnet werden, was durch verlangte vom Konkursamt die unbeschwerte Herausdie Arrestierung a 11 e r bei ihr liegenden Wertpapiere