schäftsverkehr hatte sie sich vom Rekurrenten verschiedass die Arrestierung aller bei der Rekurrentin auf dene ihm gehörendf' Wertschriften (einen StammanteiJ der dea Namen E. und M. Christ deponierten Aktien und Obli- Schweizerischen Volksbank, eine Lebensversicherungsgationen ohne nähere Bezeichnung derselben unf ohne polize und zwei Aktien der Societa Immobiliare Italo- Angabe, bis zu welchem Beüag sie arres~iert werden, Svizzera) zu Faustpfand übergeben lassen. Als sie nachher zwar offenbar die Interessen der Arrestschuldneril1 ver- in Konkurs geriet, beanspruchte die Konkursverwaltung