trage um Aufhebung des Arrestes; eventuell verlangte • von bestimmten Eigenschaften (Aktien und Obligatiosie, es sei festzustellen, dass sie nicht verpflichtet sei, nen) geschehen ist ; • zur Ermöglichung der erforderlichen Spezifikation und dass zudem die Verfügung der Arrestbehörde auch Ausscheidung der Arrestobjekte dem Betreibungsamt deshalb keinerlei Interessen der Rekurrentin berührt Angaben über sämtliche allenfalls bei ihr deponierten weil diese in der Begründung ihrer Beschwerde an da~ Wertpapiere der Arrestschuldnerin zu machen.