Sie kann daher nicht im Beschwerdeverfahren, sondern nur im ordentlichen Prozessverfahren zum Austrag gebracht werden, dadurch, dass beim Richter auf Feststellung des Bestehens des Privilegs (Pfandrechts) 20. Arret du 17 ma.rs 1915 dans la canse Lugon. geklagt wird (dass eine solche Klage auch während der LP, art. 92, 275. - Le debiteur, qui a souleve devant les Betreibungsstundung angehoben werden könnte, steht autorites de surveiUance la question de saisissabilite des ausser Zweifel, da die Stundung nur die Durchführung objets sequestres, n'a pas besohl de soulevEr a nouveau