Die Frage, ob- dies zutreffe, ist keine verfahrens- 13. Januar 1915 gegen die Verfügung des Sachwalters rechtliche, sondern eine solche des materiellen Rechts. vom 11. Januar 1915 abgewiesen. Sie kann daher nicht im Beschwerdeverfahren, sondern nur im ordentlichen Prozessverfahren zum Austrag gebracht werden, dadurch, dass beim Richter auf Feststellung des Bestehens des Privilegs (Pfandrechts) 20. Arret du 17 ma.rs 1915 dans la canse Lugon. geklagt wird (dass eine solche Klage auch während der LP, art.