Der Rekurs wird begründet erklärt und demgemäss ihn die Beschwerdeführer durch die Behauptung, dass m Aufhebung des angefochtenen Entscheides die Bediese Zinsen der Bank mit v e rp f ä n d e t seien, präten- schwerde der Bürgen Lemm und Konsorten vom dieren. Die Frage, ob- dies zutreffe, ist keine verfahrens- 13. Januar 1915 gegen die Verfügung des Sachwalters rechtliche, sondern eine solche des materiellen Rechts. vom 11. Januar 1915 abgewiesen.