3. - Der angefochtene Entscheid erweist sich dem- MietZInse aus den derselben gehörenden Häusern auf nach schon aus diesem Gesichtspunkte als nicht haltbar. einen Separatkonto anznlegen, hervorgeht, von vorneherein bereit erklärt. Er muss aber auch aus dem weiteren Grunde aufgehoben werden, weil die Vorinstanz damit die Schranken Unter diesen Umständen ist es nicht nötig, auf die der den Aufsichtsbehörden zustehenden Kognitions- von der Vorinstanz für die materielle Gutheissung der befügnis überschritten hat.