- Feststellung des Der Rekurs wird in dem Sinne begründet erklärt, dass Gemeinderschaftsgutes nach der Stellung des Verwertungsbegehrens. 1. die Auflage des Kollokationsplans zu sistieren ist, bis eine Zusammenstellung der sämtlichen vorhandenen Ak- A. - Die Rekurrenten, die Geschwister Adolf, Bentiven, mit Inbegriff der Anfechtungsansprüche, und eine dicht, Eduard, Ernst und Anna Häni in Diessbach bei Schätzung all dieser Aktiven erstellt ist, wobei für das Büren bilden mit ihrem Bruder Fritz Häni zusammen