derliche aus den Büchern ersichtlich sei. Daraus ist zu b) an die Gläubiger, denen die Bestreitung des von ihnen schliessen, dass auf alle Fälle keine einheitliche Urkunde" beanspruchten Verrechnungsrechtes angezeigt.wurde, dass in der sämtliche Aktiven zusammengefasst wären, keine das Verrechnungsrecht nicht durch Klage gegen die Schätzung und kein Verzeichnis über die Anfechtungs- Masse, sondern einredeweise im Forderungsprozesse der ansprüche vorliegt und daher auch die unerlässliche unter- Masse, gegen sie geltend zu machen sei.