In der Tat müsste es als ein überflüssiger For- ist diese Behauptung neu und steht mit dem Verhalten der malismus angesehen werden, zu verlangen, dass die Konkursverwaltung im kantonalen Verfahren. wo letztere Konkursverwaltung auch da, wo über die Gesamtheit der trotz der ausdrücklichen Aufforderung der Aufsichtsbe- AS 40 1lI - 1914 8