Dass ein solches Inventar hier existiere, ist nicht dar- Damit soll nun aber nicht gesagt sein, dass nicht bei getan. Im Rekurse an das Bundesgericht wird allerdings Erstellung des Inventars allfällig bereits vorhandene Ver- -erwähnt, dass die Konkursverwaltung ein Verzeichnis der mögensverzeichnisse des Schuldners benützt werden Aktiven erstellt und der Vorinstanz vorgelegt habe. Doch können.