-nicht mehr die Rede sein, sodass Ebenso kann keinem Zweifel unterliegen. dass das der angefochtene Entscheid sich auch in diesem Punkte Inventar abgeschlossen sein muss, bevor der Kollokationsals nicht haltbar erweist. plan aufgelegt und die zweite Gläubigerversammlung einberufen wird. Erwägt man, dass nach Art.