) 106 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 17. 107 übrig, als von der Tatsache, dass sie nicht e~hältlich ge- die Zulässigkeit der Kompensation erst im Verteilungsmacht werden konnte, am Inventar und Emgabenver- verfahren zu entscheiden, weil sich erst aus der Verteizeichnis Vormerk zu nehmen. In diesem Sinne haben denn lungsliste ergibt, .ob und in welchem Umfange der betrefauch Art. 30, 55 KV die Frage ausdrücklich geregelt.