Auf den Rekurs ist daher einzutreten. ablehnend beantwortet haben. Es muss demnach als festgestellt gelten, dass die Organe der Konkursmasse (von 2. - Wie sich aus den Motiven und dem Dispositiv des welchen allein eine solche Aufforderung überhaupt ausangefochtenen Entscheides ergibt, hat die kantonale Auf- gehen kann, weshalb allfällige abweichende Aeusserungen sichtsbehörde den von der Konkursverwaltung aufge- Schildknechts gegenüber der Volksbank von vornherein