des Konkurses, erneute Eröffnung der Frist zur Anfech- Ferner hat die Konkursverwaltung ebenfalls schon im tung des Planes für diejenigen Gläubiger, welche bei der kantonalen Verfahren zwei Briefe des früheren Präsiersten Auflage unterlassen haben, rechtzeitig Klage zu denten der Bürgergemeinde Eschlikon und gleichzeitigen erheben) ein rechtliches Interesse besitzen, kann nicht Verwaltungsratspräsidenten der Kasse und des heutigen zweifelhaft sein. Ist dem so, so müssen, sie sich aber auch Präsidenten der nämlichen Gemeinde vorgelegt, in denen