dividende, über das Kompensationsrecht einzelner Konkursgläubiger und über Vindikationen enthalte, die nicht Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht darein gehören. Es ist daher im Nachstehenden einzeln in Erwägung: zu prüfen, inwiefern diese verschiedenen Gründe die ge- 1. - Die Frage, ob die Konkursverwaltung als solche troffene Massnahme zu rechtfertigen vermögen. berechtigt sei, sich über eine Weisung der Aufsichts-