Die kantonale Aufsichtsbehörde habe es 104 < Entscheidungen der Schuldbclrelbungs- und Konkurskammer. No 17. 105 daher aus praktischen Gründen für richtig erachtet, diese die Verrechnung von Masseforderungen mit der Konkurs- Punkte gleich mitzuerledigen. dividende, über das Kompensationsrecht einzelner Konkursgläubiger und über Vindikationen enthalte, die nicht Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht darein gehören.