Ausserdem müsse auch der Plan sung des Rekurses angetragen und dabei gegenüber dem selbst vor der Neuauflage in einer Anzahl von Punkten Vorwurfe der Rekurrenten, dass sie durch Dispositiv c rektifiziert werden, in denen er fehlerhaft sei. So sei vor ihres Entscheides über die Beschwerdeanträge der Volksallem der bei einer Anzahl von Ansprachen angebrachte bank hinausgegangen sei, bemerkt : die Volksbank habe Vermerk zu streichen, dass die Divid~nde mit Massaforde- allerdings ein dahingehendes Begehren nicht gestellt. rungen verrechnet werde, da der Streit darüber nicht ins .: