Inventar über die sämtlichen Aktiven anzufertigen, die In den Motiven des Entscheides wird zunächst fest- Erklärnngen der Organe der Gemeinschuldnerin (des gestellt, dass der Kollokationsplan vor der Auflage dem frühem Verwalters, eventuell des Verwaltungsratspräsi- Gläubigerausschuss unterbreitet und von ihm in seiner denten der Kasse) zu den einzelnen Fordernngseingaben Totalität genehmigt worden. insoweit daher die Beeinzuholen, gestützt hierauf den Kollokationsplan durch schwerde unbegründet sei, und sodann zu den geschützten