1. die Auflegung des Kollokationsplans sofort zu wider- streichen, hinsichtlich der Vindikationsansprüche das rnfen unter Annulliernng der angesetzten Klagefristen, Verfahren nach Art. 242 SchKG einzuschlagen und die 2. innert einer von der Aufsichtsbehörde anzusetzenden Ansetzung einer Frist zur Geltendmachung von Verrech- Frist ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes nungsansprüchen zu unterlassen.