der Konkursgläubiger zum Rekurse gegen eine mit Art. 208 a SchKG durch die neuen Art. 208 und Weisung der Aufsichtsbehörde, durch die der Konkursver- 135 SchKG in Beziehung auf die Konkurse, die seit dem waltung die Neuerstellung des Kollokationsplans unter Be- 1.. Ja~uar 19.12 eröffnet worden sind, aufgehoben worden, achtung bestimmter formeller Vorschriften befohlen wird.