259 artige Vorschriften enthält aber das neue Recht nicht. SchKG auch im Konkursverfahren Anwendung findet, ist Kommt somit für die Frage der privatrechtlichen Fälligbei der Versteigerung verpfändeter Liegenschaften in den keit der Kredit- und Hypothekscheinforderungen aus- Steigerungsbedingungen zu bestimmen, dass die nicht schliesslich das frühere kantonale Recht zur Anwendung, fälligen grundversicherten Forderungen dem Erwerber so müsste dies allerdings auch für den § 594 sol. ZGB überbunden werden, .für die fälligen dagegen Zahlung zu gelten, wenn dieser, wie die Solothurner Kantonalbank leisten sei.