die Fälligkeit solcher Forderungen, wie sie hier in Frage stehen, zwingende, auch gegenüber entgegenstehenden Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht Vereinbarungen massgebende Bestimmungen aufgestellt in Erwägung: hätte, wäre das alte Recht nicht mehr anwendbar. Der- Nach dem neuen Art. 135 SchKG, der nach Art. 259 artige Vorschriften enthält aber das neue Recht nicht.