Ebenso führen die Art. 26 und 28 fassung, dass nach solothurnischem Recht auch die SchlT ZGB, soweit sie hier zur Anwendung kommen, zum Kreditscheinforderungen erst nach einer Aufkündigung gleichen Ergebnis. Bloss insofern. als das neue Recht über fällig würden. die Fälligkeit solcher Forderungen, wie sie hier in Frage stehen, zwingende, auch gegenüber entgegenstehenden Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht