gnügen wollen, dass die erwähnte Bestimmung im Kon- Die Vorinstanz hat nun mit Recht entschieden, dass kursrecht stand, sondern babe sie {( hypothekarrechtlich die Frage der privatrechtlichen Fälligkeit der Hypothekfestgenagelt wissen ) und ihr Geltung geben wollen auch und Kreditscheinforderungen, da es sich um Verträge und für den Fall, dass das Konkursrecht geändert würde. Pfandrechte handelt, die vor dem 1. Januar 1912 errichtet Sonst hätte es keinen Sinn gehabt, die Bestimmung in das worden sind, nach dem bisherigen kantonalen' Rechte zu sol. ZGB zu übertragen. Was vertraglich festgelegt sei, beurteilen sei.