Gesetzes wegen eintretenden und vertraglich nicht abzuändernden Wirkungen des Pfandrechtes vom Inkraft- B. - Hiegegen erhob die Solothurner Kantorialbank treten des Zivilgesetzbuches an auch für die schon beste- Beschwerde mit dem Begehren, das Konkursamt sei anzu- henden Pfandrechte das neue Recht. Die gesetzlichen weisen, in den Steigerungsbedingungen zu bestimmen, Wirkungen des Pfandrechtes bezögen sich u. a. auf die 94 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- tilld Konkurskammer. N° 16. 95