ist ein Hypothekschein vom J~hre 1910. In den Hypo- werden müssen, übernehme. thekscheinen ist bestimmt, dass das Kapital nach Ablauf Die Aufsichtsbehörde des Kantons Solothurn hiess von sechs Jahren auf drei Monate auf- und abgekündet durch Entscheid vom 31. Januar 1914 die Beschwerde werden könne.