der Erwerber der Liegenschaften damit einverstanden gationen », die aus den Jahren 1901, 1907 und 1909 seien, während § 593 1. c. vorschreibt, dass beim PfänhelTühren, und zwei auf Hypothekscheine im Sinne der dungs- und Pfandverwertungsverfahren die Versteigerung § 560 und 561 sol. ZGB, die vom 6. April 1901 und der Liegenschaften unter der Bedingung stattfinde, dass 10. Mai 1907 datiert sind. Der Titel für die im Konkurse der Ersteigerer die Hypotheken, die nach dem eidg. Bedes Glutz geltend gemachte grundversicherte Forderung treibungsgesetz durch den Steigerungsbetrag gedeckt ist ein Hypothekschein vom J~hre