Die Erwäder Kridar, bezw. dessen Konkursmasse angesehen wer- gungen, aus denen das Bundesgericht in' dem zitierten den, die also hier gleichzeitig die Stellung des Gläubi- Entscheide vom 17. Januar 1914** in Sachen Schweiz. gers und Schuldners einnimmt. Anders kann das Ver- Volksbank Winterthur die Versteigerung vor durchgehältnis nicht konstruiert werden, sofern man überhaupt führtem Kollokationsverfahren als unzulässig erklärt hat, die Verpfändung von Eigentümerpfandtiteln als zulässig treffen demnach hier nicht zu.