Die Lie- Verteilung des Steigerungserlöses kommt. Nach dieser genschaft haftet dem Rekurrenten nur, weil er durch Richtung sind aber die Rechte des Rekurrenten bereits die Verpfändung jener Forderung auch den Anspruch durch die Bestimmung des Art. 261 SchKG gewahrt, auf Deckung aus den für sie bestehenden Sicherheiten wonach die Auflage der Verteilungsliste erst nach Rechtserlangt hat. Als Inhaber der Titelforderung selbst muss kraft des Kollokationsplanes erfolgen darf. Die Erwäder Kridar, bezw.