Bezöge sich die An- Hörler AS Sep.-Ausg. Hi N° 59 *) nicht etwa durch sprache des Rekurrenten und der darüber hängige Pro- separate Versteigerung der Titel erfolgen, sondern die zess auf eine dem Ersteigerer der Liegenschaft zu über- Konkursverwaltung hat für die durch diese repräsenbindende grundversicherte Schuld, so müsste dem Re- tierten Forderungen anlässlich der Versteigerung der kurse daher Folge gegeben werden. Allein dies ist nun Liegenschaft in den Steigerungsbedingungen Bar z a h - eben unzweifelhaft nicht der Fall.