86 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- 87 und Konkurskammer. No 14. bunden werden mi].ssten, nicht versteigert werden kön- Frage kommen kann, sondern der. Anspruch des Rekurnen, bevor das Kollokationsverfahren über jene Lasten renten im Konkurs selbst liquidiert werden muss. Und durchgeführt ist. In diesem Sinne hat sich denn auch zwar darf die Liquidation nach der ausdrücklichen Vordas Bundesgericht in einem neuesten Entscheide (vgl. schrift des Art.