dem wahren erte des Steigerungsobjektes entsprechenden Sll'igerungserlös zu erzielen. Da diese Feststellung zen gebilligte Verwertung der Liegenschaft zum « Haldenhof » vor Erledigung des über die Pfandansprache im KOllkurse nur im Kollokationsverfahren erfolgen des Rekurrenten schwebenden Kollokationsprozesses mit kanll, so ergibt sich daraus die notwendige Konsequenz, dem Gesetze vereinbar sei.