Erwerber auf Rechnung des Steigerungspreises zu über- 1. - Da das Bundesgericht die Entscheide der kan- binden sind. Nun ist aber ohne weiteres klar, dass die tonalen Aufsichtsbehörden nur auf ihre Gesetzmässigkeit Ueberbindung von Lasten an den Ersteigerer die vorund nicht auf ihre Angemessenheit überprüfen kann, ist herige Feststellung ihres rechtlichen Bestandes vorauslediglich zu" untersuchen, ob die von der Konkursverwaltung angeordnete und von den kantonalen Instan- "i setzt, da es andernfalls der Masse unmöglich wäre, einen