Dies ist aber mit der kantonalen Aufsichtsbehörde durch eine solche Hinausschiebung der Steigerung, die zu verneinen. unter Umständen Jahre dauern könnte, infolge der besonderen Natur des Verwert~mgsobjektes und des Auf- 2. - Zwar kann die Ansicht der Vorinstanz, dass laufens der Hypothekarzinsen die andern Gläubiger aufs die Verwertung zur Konkursmasse gehörender - im schwerste geschädigt werden müssten. Dem Interesse Gegensatz zu derjenigen gepfändeter - Liegenschaften des Rekurrenten stünden somit die gewichtigern Inte- nicht von der vorherigen Feststellung der darauf haf-