Hiezu fraglichen Prozesses ein an sich des Schutzes fähiges sollte er aber wissen, ob ilun der behauptete Anspruch Interesse habe - was aus den im angefochtenen überhaupt zustehe; sonst laufe er Gefahr, sein Angebot Entscheide angeführten Gründen nicht zu bezweifeln zu Gunsten seines Prozessgegners zu machen. Auf der ist - sondern, ob er darauf ein gesetzliches Re c h t beandern Seite dürfe aber nicht übersehen werden, dass sitze.