Durch Ent- tenverzeichnis enthalten, das M ass der Belastung also scheid vom 27. Dezember 1913 wies die untere Aufsichts- abgeklärt und nur noch unentschieden sei, welche der behörde die Beschwerde ab. Die Argumentation des Be- beiden Prozessparteien auf das Pfandrecht· Anspruch schwerdeführers, so wurde ausgeführt, sei zwar an sich habe. Durch die Vornahme der Steigerung vor Erledizutreffend.