lange über die im Kollokationsplan aufgenommenen Im übrigen handle es sich hier im Grunde auch gar nicht Lasten noch Streit herrsche. Das Vorliegen gehöriger um einen das Lastenverzeichnis selbst betreffenden und vollständiger Steigerungsbedingungen sei aber eine Streit, indem das Pfandrecht als solches bereits im Lasnotwendige Voraussetzung der Steigerung. Durch Ent- tenverzeichnis enthalten, das M ass der Belastung also scheid vom 27. Dezember 1913 wies die untere Aufsichts- abgeklärt und nur noch unentschieden sei, welche der behörde die Beschwerde ab.