Forderung und Pfandrecht wurden von der Kon- Begehren um Einleitung der Wechselbetreibung zu stellen. kursverwaltung in dem am 22. November 1913 aufge- Dadurch, dass sie dies unterliess, hat sie die Möglichkeit, legten Kollokaticmsplan zugelassen, die Zulassung aber auf Konkurs zu betreiben, auf alle Fälle verwirkt. innert der Frist des Art. 250 SchKG von einem andern Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer Gläubiger, Baumeister Blattner in Luzern, angefochten.