Hievon ausgehend, hat d~rch den Kridaren zutrifft, so kann qie Steigerung auch denn das Bundesgericht in dem zitierten Entscheide auch wahrend der Pendenz des Kollokationsprozesses erfolgen. bereits festgestellt, dass das Begehren um Anschluss- A. - Der Rekurrent Taeffner hat iin Konkurse über pfändung stets binnen dreissig Tagen seit Vornahme der G. Monglowsky, gewesenen Hotelier zum « Haldenhof » in ersten Pfändung gestellt werden müsse, die Frist des Art. Luzern eine I:"orderung von 139,048 Fr. 70 Cts. angemei:" 110 Abs. 1 SchKG also durch eine seit der ersten Pfän-