Aus der Tatsache, dass er dies nicht Sicherstellung verlangt werden könne, zustehe, was mit getan hat, muss geschlossen werden, dass er einen direkten der Tendenz des Gesetzes, die Zwangsvollstreckung Zwang zur Sicherheitsleistung mit Bewusstsein aus- zwischen Ehegatten im Interesse der Aufrechterhaltung 'schliessen wollte. der Ehe tunlichst einzuschränken, offenbar im Wider- Wenn die Rekurrentin hiegegen einwendet, dass die spruch stände. Gütertrennung für den Mann weit einschneidendere